Gremien der Stiftung

Stiftungsversammlung, Stiftungsrat und Vorstand

Die Stiftungsversammlung bildet sich aus den Personen, die mindestens 500 Euro zum Stiftungsvermögen beigetragen haben. Juristische Personen können der Stiftungsversammlung mit einer Stimme stimmberechtigt angehören. Auch Zeitstifter können Mitglied des Stiftungsversammlung werden. Die Stiftungsversammlung tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Sie wählt die Mitglieder des Stiftungsrats.

Der Stiftungsrat wacht über die Einhaltung der Stiftungszwecke und wählt den Vorstand der Stiftung – mit Ausnahme des ersten Vorstandes, der durch die Stifterinnen und Stifter anlässlich des Stiftungsgeschäftes bestimmt worden ist. Der Vorstand führt die Stiftung. Er sorgt für die Ausführung der Beschlüsse der Stiftungsversammlung und für eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Stiftungsvermögens.

Solange das Stiftungsvermögen den Betrag von 500.000 Euro nicht erreicht hat, sind einzige Organe der Stiftung der Vorstand und die Stiftungsversammlung.