Stiften macht Freude: Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht vereinfacht
(fw) Stiften macht Freude, weil man damit etwas Gutes bewirkt. Das verbindet die über 100 Stifterinnen und Stifter der Bürgerstiftung Neukölln mit den Stiftern von bundesweit rund 15.000 gemeinnützigen Stiftungen. Und weil diese Form des Bürgerschaftlichen Engagements zunehmend Anerkennung findet, hat der Gesetzgeber rückwirkend zum 1. Januar 2007 das Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht reformiert. Dadurch werden zum Beispiel Zuwendungen in das Grundstockvermögen von gemeinnützigen Stiftungen ("Zustiftungen") begünstigt. Wir freuen uns über jede Spende und Zustiftung an die Bürgerstiftung Neukölln (Konto: 7370 86 1000, BLZ: 100 900 00, Berliner Volksbank).
Näheres zu den erfreulichen Neuerungen auf den Seiten des Bundesfinanzministers und des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen:
http://www.bundesfinanzministerium.de
http://www.stiftungen.org/index.php?strg=82_96_628&baseID=1525
